Selbst wenn er die Beiträge über Entgeltumwandlung allein aufbringt, ist für Ihren Mitarbeiter die betriebliche Vorsorge in der Regel besser als eine private Vorsorge.
Der Grund: Die betriebliche Altersvorsorge kann aus dem Bruttogehalt finanziert werden und aufgewendete Beiträge sind in bestimmtem Umfang sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei. Das bedeutet: Umgewandeltes Arbeitsentgelt kann „brutto wie netto“ in die Betriebsrente fließen und obendrauf gibt es noch den 15%igen Zuschuss für den eingesparten Arbeitgeberanteil.
