Sonderausgabe

Von welchen Förderungen Sie und Ihre Mitarbeiter profitieren

Aufwendungen zur betrieblichen Altersvorsorge Ihrer Mitarbeiter sind in bestimmten Grenzen sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei gestellt. Positiver Nebeneffekt für Sie: Durch die Sozialversicherungsfreiheit schrumpft grundsätzlich auch Ihr Arbeitgeberanteil. Zwar müssen Sie seit 2022 vom ersparten Arbeitgeberanteil am Sozialversicherungsbeitrag 15 % als Arbeitgeberzuschuss abgeben. Bei einem Arbeitgeberanteil von durchschnittlich 20 % bleibt Ihnen unterm Strich aber immer noch eine Ersparnis.

Burkhard Boemke

08.09.2025 · 1 Min Lesezeit

Selbst wenn er die Beiträge über Entgeltumwandlung allein aufbringt, ist für Ihren Mitarbeiter die betriebliche Vorsorge in der Regel besser als eine private Vorsorge.

Der Grund: Die betriebliche Altersvorsorge kann aus dem Bruttogehalt finanziert werden und aufgewendete Beiträge sind in bestimmtem Umfang sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei. Das bedeutet: Umgewandeltes Arbeitsentgelt kann „brutto wie netto“ in die Betriebsrente fließen und obendrauf gibt es noch den 15%igen Zuschuss für den eingesparten Arbeitgeberanteil.

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