Ihr Mitarbeiter verlässt vorzeitig das Unternehmen: Was wird aus der Betriebsrente?
Scheidet ein Mitarbeiter vor seinem Renteneintritt aus Ihrem Unternehmen aus, bleiben seine unverfallbaren Ansprüche aus der betrieblichen
Altersversorgung selbstverständlich erhalten. Bei der Frage, wie es anschließend mit der von Ihnen zugesagten Altersversorgung weitergeht, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Dabei kommt es entscheidend auf den jeweils gewählten Durchführungsweg an.
Zunächst kann Ihr Mitarbeiter seine Anwartschaft in Ihrem Unternehmen belassen. Sie frieren die Versorgung sozusagen ein. Ihr Mitarbeiter hat dann später bei Renteneintritt Anspruch auf die Leistung, die er sich bis zu seinem Ausscheiden „erdient“ hat.
Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen? Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang? Melden Sie sich einfach an und lesen Sie sofort weiter.
Sie sind noch kein Kunde? Erweitern Sie Ihren Zugang und testen Sie unsere Produkte: