Die Europäische Union (EU) macht’s möglich: Nicht nur in grenznahen Regionen ist es seit Langem vollkommen normal, dass Arbeitnehmer in einem anderen Land arbeiten, als sie wohnen. In derartigen Fällen stellt sich dann regelmäßig die Frage danach, welches
Arbeitsrecht anzuwenden ist. Im nachfolgenden Fall durfte der Mitarbeiter sich nach der Kündigung durch den Arbeitgeber auf das für ihn günstigere Recht berufen.
