Arbeitsvertrag

Arbeitnehmerin verliert während Schwangerschaft Zuverlässigkeitsstatus: Arbeitsverhältnis endet trotzdem nicht

Arbeitsverträge können grundsätzlich auch unter einer auflösenden Bedingung geschlossen werden. Das bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis im Falle des Eintretens der Bedingung automatisch aufgelöst wird. Dass solche Vereinbarungsformen vom Gesetzgeber in Betracht gezogen werden, wird am § 21 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ersichtlich.
Business people shaking hands , finishing up a meeting to sign a new contract

Burkhard Boemke

24.08.2026 · 2 Min Lesezeit

Der Fall:

Eine Arbeitnehmerin war seit 2019 bei einem weltweit tätigen Logistikdienstleister tätig. Der Arbeitgeber beschäftigte an seinem internationalen Luftfrachtdrehkreuz in Leipzig über 6.000 Mitarbeiter.

Das zwischen den Parteien vereinbarte Arbeitsverhältnis war unbefristet, enthielt jedoch eine auflösende Bedingung. Grundlage der Beschäftigung war nämlich eine sogenannte Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die zuständige Luftsicherheitsbehörde.

Im Arbeitsvertrag war geregelt, dass das Arbeitsverhältnis zwei Wochen nach Zugang einer schriftlichen Unterrichtung durch den Arbeitgeber endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn die Zuverlässigkeitsprüfung nicht mehr vorliegt.

Die Arbeitnehmerin hatte die Zuverlässigkeit aufgrund des Bescheides der zuständigen Behörde bis zum 15.11.2023. Vor Ablauf dieser Befristung wurde sie schwanger. Sie stellte keinen Antrag auf Verlängerung der Luftsicherheitsüberprüfung.

Der Arbeitgeber nahm dies zum Anlass, der Arbeitnehmerin mitzuteilen, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der auflösenden Bedingung mit Ablauf der tarifvertraglichen Kündigungsfrist enden wird.

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