Leserfrage

„Auch eine nur kurzzeitige Kaffeepause kann Arbeitszeitbetrug sein und die fristlose Kündigung nach sich ziehen“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.
close up. young people ask questions at the youth forum.

Burkhard Boemke

24.08.2026 · 2 Min Lesezeit

FRAGE:

Hallo Herr Prof. Boemke,
wir beschäftigen seit 2013 eine Raumpflegerin. Im Unternehmen nutzen wir ein elektronisches Arbeitszeiterfassungssystem, über das sich die Arbeitnehmer an- und wieder abmelden müssen. Pausenzeiten sind ebenfalls festzuhalten, indem sie sich zu Beginn der Pause aus- und bei Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit wieder einstempeln sollen.
Am 10.08.2026 konnten Kollegen beobachten, wie die besagte Mitarbeiterin gegen 8.30 Uhr für mindestens 10 Minuten das gegenüberliegende Café besuchte und sich dort mit einer weiteren Person zum Kaffeetrinken traf. Im Zeiterfassungssystem hielt sie diesen Ausflug allerdings nicht fest. Sie loggte sich vielmehr um 07:20 Uhr ein und erst bei Beendigung ihrer Arbeit um 11:05 Uhr wieder aus.
Nachdem sie an ihren Arbeitsplatz zurückgekehrt war, konfrontierte sie der Vorgesetzte mit den Beobachtungen. Die Arbeitnehmerin bestritt ihren Ausflug zunächst, räumte ihn bei der Androhung von Beweisfotos dann jedoch ein.
Wir haben heute direkt die fristlose Kündigung ausgesprochen. Einen Betriebsrat haben wir nicht. Die Mitarbeiterin meinte jedoch sofort, dass sie klagen werde.
Wie schätzen Sie hier denn die Lage ein? Hat sie eine Chance, den Prozess zu gewinnen?

ANTWORT:

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