Der Arbeitgeber im folgenden Fall hatte eine interessante Idee: Er stellte nur Teilzeitkräfte ein und erhöhte deren Arbeitszeit befristet. Wer sich dabei bewährte, konnte anschließend eine unbefristete Erhöhung der Arbeitszeit erhalten. Doch so sollten Sie nicht vorgehen, weil hierdurch ungewollt unbefristete Vollzeitstellen entstehen können (Arbeitsgericht (ArbG) Köln, 25.4.2024, 8 Ca 423/24).
