FRAGE
Einer unserer Mitarbeiter ist seit über 15 Jahren bei uns beschäftigt. Seit 2021 hat er alljährlich an mehr als 50 Tagen aufgrund verschiedener Erkrankungen gefehlt. Allein 31 Fehltage waren es im ersten Halbjahr 2024. Im Jahr 2022 haben wir ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchgeführt, das jedoch ergebnislos verlaufen ist. Offenbar besteht kein Zusammenhang zwischen seinen Erkrankungen und seiner Tätigkeit. Dürfen wir diesem Mitarbeiter jetzt kündigen?
ANTWORT
Prüfen Sie zunächst, ob die Krankheitszeiten 6 Wochen pro Jahr überschreiten …
Grundsätzlich kommt eine Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen in Betracht, wenn ein Mitarbeiter in 3 aufeinanderfolgenden Jahren jeweils mehr als 6 Wochen arbeitsunfähig war und auch in Zukunft keine Besserung zu erwarten ist. Für Ihre Prognose müssen Sie allerdings Krankheitszeiten ohne Wiederholungsgefahr (z. B. Blinddarmoperation) abziehen. Nur wenn dann noch Fehlzeiten von mehr als 6 Wochen pro Jahr verbleiben, sollten Sie eine Kündigung weiter in Betracht ziehen.
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