Mitarbeiterführung

Die neue KI-Verordnung der EU ist da – und das sind die Konsequenzen für Sie als Arbeitgeber

Künstliche Intelligenz (KI) kann Sie in vielfältiger Weise in Ihrer Personalarbeit unterstützen, z. B. im Einstellungsprozess, bei der Mitarbeiterkontrolle, in der Personalentwicklung oder Mitarbeiterkommunikation. Dabei gilt es aber, die neue KI-Verordnung der EU zu beachten. Diese ist am 2.8.2024 in Kraft getreten und gilt nach einer gestaffelten Umsetzungsfrist in den Mitgliedsstaaten unmittelbar, teilweise schon nach 6 Monaten. Verstöße gegen die KI-Verordnung können mit drastischen Bußgeldern geahndet werden.

Hildegard Gemünden

19.08.2024 · 1 Min Lesezeit

Warum die neue KI-Verordnung gerade für Sie als Arbeitgeber wichtig ist

Die neue KI-Verordnung (auch „Artificial Intelligence Act“ oder „AI Act“ wendet sich sowohl an die Anbieter von KI-Systemen als auch an deren Anwender. Sie verfolgt einen risikobasierten Ansatz:

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