Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Mitarbeiter beginnt grundsätzlich erst nach sechs Beschäftigungsmonaten. Trotzdem müssen Sie auch bei einer Kündigung während der ersten sechs Monate einige Formalien beachten. Insbesondere ist die
Schwerbehindertenvertretung (SBV) ordnungsgemäß anzuhören, sofern es diese bei Ihnen gibt. Was das konkret bedeutet, zeigt das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 29.1.2026 (2 AZR 128/25).

