Mitarbeiterführung

Mann? Frau? Divers? Einen geänderten Geschlechtseintrag sollten Sie ernst nehmen – so gehts

In 17 Monaten seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) haben über 28.000 Personen ihren Geschlechtseintrag beim Standesamt ändern lassen. Aber für viele ist der Umgang mit den Betroffenen noch ungewohnt. Für Sie als Arbeitgeber heißt es hier, rechtssicher und souverän zu agieren, um AGG-Klagen wie im folgenden Fall zu vermeiden. Erfahren Sie hier, wie Ihnen dies gelingt.
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Hildegard Gemünden

13.07.2026 · 3 Min Lesezeit

Der Fall: Absage mit „Herr“ an diversen Bewerber

Eine nicht binäre Person, die sich nicht eindeutig dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuordnet und ihren Geschlechtseintrag in „divers“ hatte ändern lassen, bewarb sich um eine Stelle als „Referent/in Vergaberecht und öffentliche Beschaffung“. In der Bewerbung bat sie um eine geschlechtsneutrale Anrede. Trotzdem verwendete der Arbeitgeber in seiner Absage die Anrede „Herr“.

Der Bewerber sah sich durch die Anrede und die Stellenausschreibung benachteiligt, die diverse Personen nicht berücksichtigte. Er verlangte deshalb eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

§  Das Urteil: Der Arbeitgeber hat Glück

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