Konflikte zwischen Mitarbeitern oder mit Vorgesetzten lassen sich in der betrieblichen Praxis nicht immer vermeiden. Erstattet ein Mitarbeiter aber in einer Art „Rachefeldzug“ völlig aus der Luft gegriffene Strafanzeigen gegen Vorgesetzte, Arbeitskollegen und Arbeitgebervertreter, bleibt Ihnen nur eine Reaktion: die fristlose Kündigung. Zu Recht, wie folgender Fall zeigt.
