Fristlose Kündigung
Haltlose Strafanzeigen gegen Vorgesetzte & Arbeitgeber rechtfertigen sofortigen Rausschmiss
Konflikte zwischen Mitarbeitern oder mit Vorgesetzten lassen sich in der betrieblichen Praxis nicht immer vermeiden. Erstattet ein Mitarbeiter aber in einer Art „Rachefeldzug“ völlig aus der Luft gegriffene Strafanzeigen gegen Vorgesetzte, Arbeitskollegen und Arbeitgebervertreter, bleibt Ihnen nur eine Reaktion: die fristlose Kündigung. Zu Recht, wie folgender Fall zeigt.
Burkhard Boemke
13.11.2024
·
2 Min Lesezeit
Der Fall:
Ein als Schwimmmeister in einer kommunalen Schwimmhalle beschäftigter Arbeitnehmer hatte einen Konflikt mit einem Kollegen. Seine Vorgesetzte versuchte die Unstimmigkeiten zu klären; erfolglos, weil sich der Kollege zunächst den Gesprächen entzog. Der Schwimmmeister warf seiner Vorgesetzten daraufhin Untätigkeit vor und war seither arbeitsunfähig erkrankt. Nach einem Jahr stellte der Schwimmmeister aus seinem Krankenstand heraus Strafanzeige gegen seine Vorgesetzte sowie seinen Kollegen wegen Nötigung. 2 Wochen später folgten Strafanzeigen gegen seine Vorgesetzte, diesmal wegen Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz sowie wegen Vorteilsnahme und Körperverletzung. Kurz darauf erstattete der Mitarbeiter weitere Strafanzeigen gegen seine Vorgesetzte und seinen Kollegen wegen übler Nachrede, gegen den Oberbürgermeister wegen „Vorteilsnahme i.V.m. Beihilfe und Nötigung“ sowie gegen weitere Kollegen wegen „Beihilfe“. Auf ein daraufhin vom Arbeitgeber ausgesprochenes Hausverbot reagierte der Schwimmmeister mit einer weiteren Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung gegen seine Vorgesetzte und informierte überdies noch verschiedene Ämter und Geschäftspartner des kommunalen Bäderbetriebs über die von ihm gestellten Strafanzeigen. Damit war für den Arbeitgeber das Maß voll. Er kündigte dem Arbeitnehmer fristlos.
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