Kündigungsgrund

3. Betriebsbedingte Gründe: Kündigung zum Personalabbau

Manchmal lassen Ihnen notwendige Rationalisierungsmaßnahmen keine andere Wahl. Sie sind dann einfach dazu gezwungen, sich von Ihren Arbeitnehmern zu trennen, auch ohne dass diese Ihnen Anlass dazu gegeben hätten. Damit Ihre betriebsbedingte Kündigung vor den Arbeitsgerichten standhält, sollten Sie folgende Punkte beachten.

Burkhard Boemke

13.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Umsatzrückgang oder der Verlust von Großkunden ziehen häufig eine betriebsbedingte Kündigung nach sich. Aber diese sind nur der Anlass: Es bedarf stets einer unternehmerischen Entscheidung, die zum Wegfall betrieblicher Beschäftigungsmöglichkeit führt (z. B. Einschränkung der Produktion). Außerdem müssen die betrieblichen Erfordernisse, die Sie zur Kündigung veranlassen, dringend sein. Das ist regelmäßig nicht der Fall, wenn in Ihrem Betrieb oder Unternehmen ein freier vergleichbarer Arbeitsplatz existiert, den Sie Ihrem Mitarbeiter anbieten können.

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