Kündigungsgrund

2. Personenbedingte Kündigung: Trennung von Dauerkranken

Beruht Ihr Trennungswunsch nicht auf einem vorwerfbaren Fehlverhalten Ihres Mitarbeiters, kann eine Kündigung auf personenbedingte Gründe zu stützen sein. Das sind solche, die zwar in der Person des Mitarbeiters begründet sind – auf die er aber keinen Einfluss hat. Deshalb ist auch keine vorherige Abmahnung erforderlich. Solche Gründe können sein:

Burkhard Boemke

13.11.2024 · 1 Min Lesezeit

  • das Fehlen einer Arbeitserlaubnis,

  • fehlende Eignung zur Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten (z. B. Kraftfahrer ohne Fahrerlaubnis) oder

  • Untersuchungs- oder Strafhaft des Arbeitnehmers.

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