Das monatliche Arbeitsentgelt von Mitarbeitern kann – zumindest zum Teil – auch aus Sachleistungen wie einem Firmenwagen bestehen. Doch sind diese Sachleistungen ebenso wie Geld geeignet, den Mindestlohnanspruch zu erfüllen? Und woraus berechnet der Arbeitgeber in solchen Fällen die Sozialversicherungsbeiträge? Ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (LSG) zeigt: Das Thema ist gar nicht so einfach (vom 23.6.2026, Az. L 9 BA 933/26). Lesen Sie hier, worauf Sie besonders achten müssen.
MindestlohnSozialversicherung