Sachleistung und Mindestlohn: Aus diesem Entgelt berechnen Sie die Beiträge
Das monatliche Arbeitsentgelt von Mitarbeitern kann – zumindest zum Teil – auch aus Sachleistungen wie einem Firmenwagen bestehen. Doch sind diese Sachleistungen ebenso wie Geld geeignet, den Mindestlohnanspruch zu erfüllen? Und woraus berechnet der Arbeitgeber in solchen Fällen die Sozialversicherungsbeiträge? Ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (LSG) zeigt: Das Thema ist gar nicht so einfach (vom 23.6.2026, Az. L 9 BA 933/26). Lesen Sie hier, worauf Sie besonders achten müssen.
Ein Vermögensberater beschäftigte seine Ehefrau als Vertriebsmitarbeiterin im Innen- und Außendienst sowie als Teamleiterin. Die wöchentliche Arbeitszeit lag bei 20 Stunden. Das monatliche Bruttoentgelt betrug zunächst 770 € monatlich. Es setzte sich zusammen aus
der 1-%-Versteuerung des zur Verfügung gestellten Dienstwagens, veranschlagt mit 478 € monatlich, sowie
292 € Bruttovergütung
Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen? Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang? Melden Sie sich einfach an und lesen Sie sofort weiter.
Sie sind noch kein Kunde? Erweitern Sie Ihren Zugang und testen Sie unsere Produkte: