- sämtliche von der Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter unterbreiteten Stellenangebote – mit Nennung von Tätigkeit, Arbeitszeit, Arbeitsort und Vergütung sowie
- sämtliche Stellen, auf die er sich aufgrund dieser Angebote oder aufgrund eigener Bemühungen beworben habe – mit Vorlage der Bewerbungsunterlagen und Information über die Ergebnisse der Bewerbungen.
Arbeitsrecht
Hin und Her beim Annahmeverzugslohn: Was das neueste BAG-Urteil für Sie als Arbeitgeber bedeutet
Lange Zeit konnte ein gekündigter Mitarbeiter darauf vertrauen, nach einem gewonnenen Kündigungsschutzprozess für die Dauer des Rechtsstreits sein Gehalt als sogenannten Annahmeverzugslohn von Ihnen als Arbeitgeber zu bekommen. Erst seit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus dem Jahr 2020 muss er ernsthaft damit rechnen, wegen böswillig unterlassenen Verdiensts leer auszugehen, wenn er sich in der Zwischenzeit nicht um eine andere Stelle bemüht. Nun scheint das BAG mit seinem Urteil vom 26.8.2026 (5 AZR 37/25) wieder zurückzurudern. Doch das sieht nur auf den ersten Blick so aus.
Hildegard Gemünden
24.09.2026
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