Leserfrage

„Wie rechnen wir den Dienstwagen eines Mitarbeiters für die Dauer des Krankengeldbezugs richtig ab?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.
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Hildegard Gemünden

24.09.2026 · 1 Min Lesezeit

FRAGE:

Einer unserer Mitarbeiter bezieht wegen einer länger andauernden Erkrankung seit Anfang September Krankengeld. Seinen auch zur privaten Nutzung überlassenen Dienstwagen versteuern wir nach der 1-%-Methode. Wie rechnen wir den Dienstwagen während des Krankengeldbezugs richtig ab? Ist er in dieser Zeit steuer- und beitragsfrei?

ANTWORT:

Steuerlich ändert sich zunächst nichts

Wenn Ihr Mitarbeiter den Dienstwagen auch im Krankengeldbezug weiternutzen darf, müssen Sie den steuerpflichtigen geldwerten Vorteil grundsätzlich wie bisher berechnen und die entsprechende Lohnsteuer ans Finanzamt abführen. In Monaten, in denen der Mitarbeiter infolge des Krankengeldbezugs keinen oder nur noch einen geringen Gehaltsanspruch gegen Sie hat, kann die Lohnsteuer aber je nach Bruttolistenpreis des Fahrzeugs und Steuerklasse des Mitarbeiters auf Null fallen. Falls dennoch Lohnsteuer anfällt, können Sie diese von Ihrem Mitarbeiter zurückfordern.

Meine Empfehlung:

Besprechen Sie mit Ihrem Mitarbeiter, ob er den Dienstwagen zurückgeben will

Denn während des Krankengeldbezugs hat er grundsätzlich keinen Anspruch auf einen zur privaten Nutzung überlassenen Dienstwagen, weil er auch keinen Gehaltsanspruch hat. Falls er beispielsweise wegen eines Zweitwagens in der Familie auf den Dienstwagen nicht angewiesen ist, könnte er sich durch die Rückgabe die Lohnsteuer sparen.

Sozialversicherungsrechtlich müssen Sie nun genau rechnen

In der Sozialversicherung ist der geldwerte Vorteil aus der Privatnutzung des Dienstwagens beitragsfrei, sofern er zusammen mit dem Krankengeld das Nettoarbeitsentgelt des Mitarbeiters um höchstens 50 € pro Monat übersteigt (§ 23c Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IV). So soll sichergestellt werden, dass Arbeitnehmer im Krankengeld nicht besser stehen als sonst. Bezieht Ihr Mitarbeiter in einem Kalendermonat nur teilweise Krankengeld, müssen Sie tageweise umrechnen, indem Sie die jeweiligen Monatsbeträge durch 30 dividieren.





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