Das Bundesfinanzministerium hat am 4.8.2026 den Entwurf der Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2027 veröffentlicht. Einige der Änderungen wirken sich unmittelbar auf Ihre Arbeit aus. Lesen Sie hier, welche das sind.
Lohnsteuer- und beitragsfreie Entgelt-Extras sind für Arbeitgeber und Mitarbeiter eine tolle Sache. Unternehmen können der Belegschaft einen echten Mehrwert verschaffen – ohne zusätzliche Abgaben. Allerdings gibt es hierfür eine wichtige Voraussetzung: keine Entgeltumwandlung. Ein gerade veröffentlichtes Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) hat zwar eine sehr arbeitgeberfreundliche Entscheidung zu diesem Thema wieder aufgehoben. Andererseits machen die darin getroffenen Aussagen Hoffnung, dass die strengen Regeln gelockert werden (BSG, Urteil vom 13.5.2026, B 12 BA 10/23 R, veröffentlicht am 21.8.2026).
Die kalte Jahreszeit steht bevor und das bedeutet für Sie: Die Arbeitsunfähigkeitsmitteilungen, die Sie bearbeiten müssen, häufen sich bald wieder. Herausfordernd wird es für Sie, wenn ein Mitarbeiter immer wieder erkrankt. Haben Sie es in solchen Fällen mit einer Fortsetzungserkrankung zu tun und können Sie die Entgeltfortzahlung stoppen? Für die Beantwortung dieser Frage steht Ihnen die Vorerkrankungsanfrage zur Verfügung. Lesen Sie hier, wie Sie eine Antwort erhalten, mit der Sie betriebsprüfungssicher arbeiten können.
Zahlt Ihr Unternehmen Mitarbeitern Zuschläge für Nachtschichten oder für die Arbeit an Sonn- oder Feiertagen? Dann wissen Sie, wie knifflig die Berechnung der steuer- und beitragsfreien Freibeträge ist. Bald könnte die Materie sogar noch komplizierter werden. Der Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 vom 18.8.2026 sieht Änderungen bei der Berechnung der Grundlohnbeträge vor. Lesen Sie hier, worauf Sie aktuell noch achten müssen und was geändert werden soll.
Bis spätestens 28.2.2027 übermitteln Sie die Lohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt. Außerdem müssen Sie jedem Mitarbeiter elektronisch eine Bescheinigung bereitstellen. Das Bundesfinanzministerium hat am 13.8.2026 das neue Muster und aktuelle Vorgaben für die kommende Lohnsteuerbescheinigung veröffentlicht, die für Sie verbindlich sind (GZ: IV C 5 – S 2533/00123/008/012 DOK: COO.7005.100.4.15540462).
Im Oktober beginnen an den meisten Hochschulen die Vorlesungen. Sind in Ihrem Unternehmen dann noch Werkstudenten beschäftigt, sollten Sie deren Sozialversicherungspflicht im Auge behalten. Studenten, die mehr als 20 Wochenstunden arbeiten, bleiben nur dann beitragsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, wenn die Arbeit in der vorlesungsfreien Zeit stattfindet.