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Ferienende: Prüfen Sie die Versicherungspflicht von Studenten

Im Oktober beginnen an den meisten Hochschulen die Vorlesungen. Sind in Ihrem Unternehmen dann noch Werkstudenten beschäftigt, sollten Sie deren Sozialversicherungspflicht im Auge behalten. Studenten, die mehr als 20 Wochenstunden arbeiten, bleiben nur dann beitragsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, wenn die Arbeit in der vorlesungsfreien Zeit stattfindet.
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Britta Schwalm

29.09.2026 · 1 Min Lesezeit

Ein Werkstudent ist für Ihr Unternehmen besonders günstig. Das gilt aber nur, wenn Sie das Werkstudentenprivileg anwenden können, wenn für den Studenten also keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung anfallen. Dies ist wiederum nur möglich, wenn sein Erscheinungsbild als Student trotz Beschäftigung überwiegt.

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