Zuschläge für die Arbeit an Sonntagen, Feiertagen oder für Arbeit während der Nacht (SFN-Zuschläge) sind ein Anreiz für Mitarbeiter, auch zu besonderen Zeiten motiviert zu arbeiten. Handhabt Ihr Unternehmen die Zahlungen sowie ihre Abrechnung korrekt, bleiben die Zuschläge obendrein lohnsteuer- und beitragsfrei. Andernfalls können die Zusatzleistungen aber auch zur echten Kostenfalle werden. Der Grund: Hier gelten einige Sonderregeln, die in der Praxis teilweise schwer umzusetzen sind. Zudem müssen Sie die Voraussetzungen für die Lohnsteuerfreiheit und die Beitragsfreiheit gesondert prüfen, denn es gelten zum Teil unterschiedliche Vorgaben.
Prüfen Sie zunächst die Lohnsteuerfreiheit
Grundsätzlich sollten Sie immer zunächst prüfen, ob die Zuschläge lohnsteuerfrei sind. Die Lohnsteuerfreiheit ist wiederum eine Voraussetzung für die Beitragsfreiheit. Zuschläge, die Mitarbeiter Ihres Unternehmens für die Arbeit an Feiertagen und Sonntagen oder für Nachtarbeit erhalten (SFN-Zuschläge), sind lohnsteuerfrei, wenn mehrere Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen (§ 3b Einkommensteuergesetz (EStG) in Verbindung mit R 3b Lohnsteuerrichtlinien (LStR)).
