Eine Ihrer Pflichten ist die nächste Lohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt und die Mitarbeiter. Das Muster des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung wird jährlich im Bundessteuerblatt Teil I gesondert bekannt gemacht.
Aktuelles
Das neue Muster für die Lohnsteuerbescheinigung 2027 ist da
Bis spätestens 28.2.2027 übermitteln Sie die Lohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt. Außerdem müssen Sie jedem Mitarbeiter elektronisch eine Bescheinigung bereitstellen. Das Bundesfinanzministerium hat am 13.8.2026 das neue Muster und aktuelle Vorgaben für die kommende Lohnsteuerbescheinigung veröffentlicht, die für Sie verbindlich sind (GZ: IV C 5 – S 2533/00123/008/012 DOK: COO.7005.100.4.15540462).
