Arbeitnehmer haben für die Dauer von 6 Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Erkranken sie erneut, entsteht grundsätzlich auch ein neuer Anspruch. Das gilt allerdings nur, wenn die Erkrankung nicht auf die bisherige Arbeitsunfähigkeit angerechnet werden kann.
Kommunikation mit der Einzugsstelle
Fortsetzung oder neu erkrankt? So klären Sie die Entgeltfortzahlung rechtssicher
Die kalte Jahreszeit steht bevor und das bedeutet für Sie: Die Arbeitsunfähigkeitsmitteilungen, die Sie bearbeiten müssen, häufen sich bald wieder. Herausfordernd wird es für Sie, wenn ein Mitarbeiter immer wieder erkrankt. Haben Sie es in solchen Fällen mit einer Fortsetzungserkrankung zu tun und können Sie die Entgeltfortzahlung stoppen? Für die Beantwortung dieser Frage steht Ihnen die Vorerkrankungsanfrage zur Verfügung. Lesen Sie hier, wie Sie eine Antwort erhalten, mit der Sie betriebsprüfungssicher arbeiten können.
