Aktivrente: 7 praxisrelevante Antworten zum neuen Steuerfreibetrag
Rentner, die bereit sind, nebenher zu arbeiten, haben seit dem 1.1.2026 die Möglichkeit, die sogenannte Aktivrente in Anspruch zu nehmen. Im Klartext bedeutet der Begriff Aktivrente: Rentenbeziehende Arbeitnehmer können einen Lohnsteuerfreibetrag von bis zu 2.000 € beanspruchen. Festgelegt ist dieser in § 3 Nr. 21 Einkommensteuergesetz (EStG). In den letzten Wochen hat sich gezeigt, dass es bei der konkreten Umsetzung noch zahlreiche Unklarheiten gibt. Im folgenden Beitrag finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen, die sich aus der Praxis ergeben.