Lohnsteuer und Sozialversicherung

Urlaub mit Firmenwagen: Weisen Sie Mitarbeiter darauf hin

Dürfen Mitarbeiter einen Firmenwagen privat nutzen, umfasst diese Nutzung normalerweise auch die Fahrt in den Urlaub. In diesem Fall gelten für Ihre Abrechnung möglicherweise Besonderheiten. Außerdem sollten Sie die betreffenden Beschäftigten auf einige Details aufmerksam machen.

Britta Schwalm

04.05.2026 · 1 Min Lesezeit

Vielen Mitarbeitern ist gar nicht bewusst, dass die Urlaubsreise mit Firmenwagen richtig teuer werden kann. Das gilt immer dann, wenn die Beschäftigten per Fahrtenbuch abrechnen. Denn hierbei werden die tatsächlich unternommenen privaten Fahrten als lohnsteuer- und beitragspflichtiger geldwerter Vorteil abgerechnet. Ermitteln Sie den Privatanteil per Fahrtenbuch, steigt wegen der Urlaubsfahrt der Anteil an Privatfahrten mit dem Dienstwagen schlagartig an. Damit kommt es zu hohen geldwerten Vorteilen, für die der Mitarbeiter Lohnsteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge und Ihr Unternehmen ebenfalls Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Eine Umstellung auf die 1-%-Methode ist unterjährig nicht möglich. Weisen Sie die betreffenden Beschäftigten rechtzeitig darauf hin, dass sie sich gegebenenfalls noch Alternativen überlegen können. Angesichts der hohen Benzinpreise ist eine Reise mit der Bahn oder mit dem Flugzeug ohnehin empfehlenswerter. Benzin- und Reparaturkosten stellen Betriebsausgaben dar, wenn Sie den geldwerten Vorteil nach der 1-%-Regelung ermitteln.

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