Wenn langjährige Mitarbeiter das Unternehmen verlassen, gibt es manchmal eine Abschiedsfeier. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 19.11.2025, Az. VI R 18/24) zeigt: Auch ein solches Fest – vom Arbeitgeber finanziert – kann eine steuerbegünstigte Betriebsfeier sein. Das gilt selbst dann, wenn der scheidende Mitarbeiter persönliche Gäste einladen darf.
