Urteil des Monats

Austritt mit Stil & ohne Steuer: So bereitet Ihnen das Finanzamt nach einem Abschiedsfest keine Probleme

Wenn langjährige Mitarbeiter das Unternehmen verlassen, gibt es manchmal eine Abschiedsfeier. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 19.11.2025, Az. VI R 18/24) zeigt: Auch ein solches Fest – vom Arbeitgeber finanziert – kann eine steuerbegünstigte Betriebsfeier sein. Das gilt selbst dann, wenn der scheidende Mitarbeiter persönliche Gäste einladen darf.
Woman judge hand holding gavel to bang on sounding block in the court room.

Britta Schwalm

31.03.2026 · 2 Min Lesezeit

Ein Unternehmen veranstaltete und organisierte zur Verabschiedung seines Vorstandvorsitzenden einen Empfang in seiner Firmenzentrale. Es waren etwa 300 Gäste eingeladen, darunter u. a. Vorstandsmitglieder, einige Mitarbeiter, Angehörige des öffentlichen Lebens und 8 Familienmitglieder des Verabschiedeten.

Lohnsteuer für die Feier?

Später kam ein Lohnsteueraußenprüfer zu dem Schluss, dass der Empfang keine Betriebsveranstaltung gewesen sei. Vielmehr habe es sich eher um ein Fest des scheidenden Mitarbeiters gehandelt, für das die Arbeitgeberin die Kosten übernommen habe. Daraus resultiere in vollem Umfang lohnsteuerpflichtiges Arbeitsentgelt. Das zuständige Finanzamt nahm das Unternehmen für die entsprechend ermittelte Lohnsteuer in Haftung.

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