Ein Unternehmen veranstaltete und organisierte zur Verabschiedung seines Vorstandvorsitzenden einen Empfang in seiner Firmenzentrale. Es waren etwa 300 Gäste eingeladen, darunter u. a. Vorstandsmitglieder, einige Mitarbeiter, Angehörige des öffentlichen Lebens und 8 Familienmitglieder des Verabschiedeten.
Lohnsteuer für die Feier?
Später kam ein Lohnsteueraußenprüfer zu dem Schluss, dass der Empfang keine Betriebsveranstaltung gewesen sei. Vielmehr habe es sich eher um ein Fest des scheidenden Mitarbeiters gehandelt, für das die Arbeitgeberin die Kosten übernommen habe. Daraus resultiere in vollem Umfang lohnsteuerpflichtiges Arbeitsentgelt. Das zuständige Finanzamt nahm das Unternehmen für die entsprechend ermittelte Lohnsteuer in Haftung.
