Versicherungspflichtig oder nicht? Diese Frage prüfen Sie mehr oder weniger aufwendig bei jedem neuen Mitarbeiter Ihres Unternehmens. Aber haben Sie diese auch schon für das Servicepersonal Ihres Unternehmens geklärt, also für Reinigungskräfte, Techniker etc.? Diese Beschäftigten werden im Hinblick auf ihren Status regelmäßig übersehen – sind sie ja häufig nur wenige Stunden im Unternehmen –, doch bei der nächsten Betriebsprüfung garantiert mit unter die Lupe genommen! Im Ergebnis kommt es häufig zur Nachzahlung von Beiträgen. Warum sich dabei aber auch ein Prüfer der Sozialversicherung irren kann, welche Kriterien hier wichtig sind und warum es sich für Sie lohnen kann, in solchen Fällen genauer nachzuhaken, zeigt ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts (SG) Münster (vom 12.8.2024, Az. S 14 BA 57/23, veröffentlicht am 16.10.2024).
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