Jahresendspurt

Inflationsprämie oder Erholungsbeihilfe: So tun Sie Ihren Mitarbeitern 2024 noch brutto für netto etwas Gutes

Gerade in Anbetracht der allgemein schlechten Stimmung kann es für Ihre Mitarbeiter motivierend sein, wenn Sie ihnen finanziell etwas Gutes tun. Dazu müssen Sie keine Gehaltserhöhungen vornehmen, die Sie auch für die Zukunft binden würden. Nutzen Sie jetzt vor dem Jahreswechsel stattdessen besser die folgenden Möglichkeiten.

Hildegard Gemünden

27.11.2024 · 2 Min Lesezeit

Für die Inflationsausgleichsprämie gilt der Stichtag 31.12.2024

Wenn Sie Ihren Mitarbeitern die steuer- und beitragsfreie Inflationsausgleichsprämie von insgesamt bis zu 3.000 € je Mitarbeiter seit dem 26.10.2022 noch nicht oder nicht vollständig gezahlt haben, können Sie dies bis spätestens 31.12.2024 nachholen (§ 3 Nr. 11c Einkommensteuergesetz (EStG)).

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