AT-Mitarbeiter

Reichen 2 € mehr für außertariflich Beschäftigte? Es kommt auf den Tarifvertrag an!

Tarifverträge gelten nicht für außertarifliche (AT-)Mitarbeiter. Aber wie viel mehr müssen Sie als tarifgebundener Arbeitgeber Ihren AT-Mitarbeitern bezahlen? Diese Frage beantwortet das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit seinem Urteil vom 23.10.2024 (5 AZR 82/24).

Hildegard Gemünden

27.11.2024 · 2 Min Lesezeit

Der Fall: AT-Mitarbeiter erhält pro Monat nicht einmal 2 € mehr

Ein IG-Metall-Mitglied war schon seit 9 Jahren als Entwicklungsingenieur bei einem tarifgebundenen Arbeitgeber beschäftigt, als er im Jahr 2022 einen AT-Arbeitsvertrag erhielt. Sein Bruttomonatsgehalt beträgt seitdem 8.212 € – gegenüber 8.210,64 € als höchstem Tarifgehalt.



Der Mitarbeiter meinte, der Abstand müsse größer sein, weil die Abstände zwischen den 14 tariflichen Entgeltgruppen sukzessiv anstiegen: von 1 bis 1,5 % zwischen den Entgeltgruppen 1 bis 4 bis 20,74 % zwischen den Gruppen 13 und 14. In Fortsetzung dieser Rechenkette müsse sein Gehalt um 23,45 % über dem höchsten Tarifgehalt liegen. Dies folge aus einem entsprechenden Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln aus dem Jahr 2016. Er verlangte deshalb 1.924,03 € brutto mehr pro Monat.



Der Arbeitgeber folgte dem nicht. Denn der Tarifvertrag sieht ausdrücklich vor, dass er nicht für Beschäftigte gilt, die das Arbeitsentgelt „der höchsten tariflichen Entgeltgruppe regelmäßig überschreiten“. Ein Mindestabstand zum höchsten Tarifgehalt ist hier also nicht vorgesehen.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‘Personal aktuell’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von

  • leicht verständlicher Aufbereitung von aktuellen Urteilen und Gesetzesänderungen, inkl. praktischen Handlungsempfehlungen
  • Tipps und Impulsen aus der Praxis für die Praxis rund um moderne Mitarbeiterführung und -bindung
  • rechtssicheren Hilfsmitteln wie Checklisten, Übersichten und Musterschreiben für den direkten Einsatz