Wenn Sie einen langjährigen, verdienten Mitarbeiter feierlich verabschieden wollen, ist das folgende Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19.11.2025 (VI R 18/24) für Sie erfreulich. Denn es zeigt, worauf es bei der Gestaltung ankommt, damit kein böses Erwachen in Form einer hohen Steuernachzahlung droht.

