Personal aktuell 04.05.2026

KW 19-20 I 2026

Top-Thema: Jetzt ist es amtlich: Kündigung bei fehlender oder fehlerhafter Massenentlassungsanzeige ist unwirksam

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„Wir genehmigen nur Urlaubsanträge für höchstens zwei Wochen“: So einfach geht es nicht
Je länger der Urlaub eines Mitarbeiters dauert, desto schwerer wird es für Sie und die Kollegen, den Ausfall zu überbrücken. Vor diesem Hintergrund ist es nur verständlich, wenn Sie festlegen, dass beispielsweise Urlaubsanträge für mehr als zwei Wochen am Stück nicht genehmigt werden. Doch das ist nicht zulässig (Landesarbeitsgericht (LAG) Thüringen, 2.3.2026, 4 Ta 15/26). Erfahren Sie hier, mit welchen anderen Möglichkeiten Sie den Urlaub Ihrer Mitarbeiter so steuern, dass es nicht zu Personalengpässen kommt.
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Vorsicht: Ein Zeugnis ohne Briefkopf gilt als nicht erteilt!
Rechtsstreitigkeiten ums Arbeitszeugnis sind unproduktiv und können teuer werden – auch wenn es nur um Äußerlichkeiten geht (Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm, 19.2.2026, 9 Ta 319/25). Erfahren Sie deshalb hier, wie ein formal ordnungsgemäßes Zeugnis aussieht.
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Whistleblower sind vor Kündigung geschützt – gilt das schon in der Probezeit?
Mitarbeiter, die als Whistleblower auf Rechtsverstöße im Unternehmen hinweisen, sind nach § 36 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) vor Repressalien wie einer Kündigung geschützt. Heißt das, dass ein neuer Mitarbeiter eine Probezeitkündigung verhindern kann, indem er sich als Hinweisgeber betätigt? Nicht unbedingt! Das zeigt das Urteil des Arbeitsgerichts (ArbG) Koblenz vom 20.11.2025 (6 Ca 2023/25).
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Jetzt ist es amtlich: Kündigung bei fehlender oder fehlerhafter Massenentlassungsanzeige ist unwirksam
Schon ab sechs Entlassungen innerhalb von 30 Tagen kommen Sie je nach Betriebsgröße in den Bereich von Massenentlassungen. Diese sind nach §§ 17, 18 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bei der Arbeitsagentur anzeigepflichtig. Weil das Anzeigeverfahren fehleranfällig ist, sind in der Vergangenheit viele Kündigungen hieran gescheitert. Die Hoffnung, dass sich diesbezüglich etwas ändert und nachträgliche Korrekturen möglich werden, hat sich durch zwei Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 1.4.2026 (6 AZR 157/22 und 6 AZR 152/22) nun endgültig zerschlagen.
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Es gibt passende Stellen im Unternehmen: Versetzung oder Änderungskündigung vor Beendigungskündigung!
In diese Falle tappen Arbeitgeber bei Umstrukturierungen immer wieder: Sie informieren Mitarbeiter, deren Arbeitsplätze wegfallen, zwar über passende offene Stellen im Unternehmen. Diejenigen, die hieran kein Interesse zeigen, erhalten dann die betriebsbedingte Kündigung. Das ist jedoch verfrüht (Arbeitsgericht (ArbG) Nordhausen, 15.1.2026, 3 Ca 741/25).
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Betriebsprüfung angekündigt? Warum ein Widerspruch zwecklos ist und nur die richtige Vorbereitung hilft
Gegen Verwaltungsakte der Sozialversicherungsträger – beispielsweise einen Betriebsprüfungsbescheid – können Sie sich mit einem Widerspruch wehren. Dieser lässt sich leicht einlegen, ist kostenfrei und führt hin und wieder zum Erfolg. Gegen die Ankündigung einer Betriebsprüfung ist der Widerspruch allerdings nicht das richtige Rechtsmittel. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) NRW (vom 14.1.2026, Az. L 15 U 472/25 B ER).
Urlaub mit Firmenwagen: Weisen Sie Mitarbeiter darauf hin
Dürfen Mitarbeiter einen Firmenwagen privat nutzen, umfasst diese Nutzung normalerweise auch die Fahrt in den Urlaub. In diesem Fall gelten für Ihre Abrechnung möglicherweise Besonderheiten. Außerdem sollten Sie die betreffenden Beschäftigten auf einige Details aufmerksam machen.

Arbeitshilfen

  • Checkliste: Ordnungsgemäßes Zeugnis
  • Musterformulierung: Vertragsstrafe bei Nichtantritt der Arbeitsstelle