Arbeitsrecht

Vorsicht: Ein Zeugnis ohne Briefkopf gilt als nicht erteilt!

Rechtsstreitigkeiten ums Arbeitszeugnis sind unproduktiv und können teuer werden – auch wenn es nur um Äußerlichkeiten geht (Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm, 19.2.2026, 9 Ta 319/25). Erfahren Sie deshalb hier, wie ein formal ordnungsgemäßes Zeugnis aussieht.
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Hildegard Gemünden

04.05.2026 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Zeugnis auf weißem Papier ohne Briefkopf

Ein Arbeitgeber hatte sich in einem gerichtlichen Vergleich verpflichtet, seiner Mitarbeiterin ein qualifiziertes Arbeitszeugnis mit der Leistungs- und Führungsbeurteilung „sehr gut“ auszustellen. Dem kam der Arbeitgeber zwar nach. Allerdings stellte er das Zeugnis nicht auf seinem Geschäftspapier aus, sondern auf einem Papier ohne jeden Briefkopf. Damit war die Mitarbeiterin nicht einverstanden. Sie leitete deshalb ein Zwangsvollstreckungsverfahren ein, um ein ordnungsgemäßes Zeugnis zu erhalten.

Weil der Arbeitgeber sich nicht äußerte, setzte das Arbeitsgericht ein Zwangsgeld von 1.000 € gegen ihn fest, ersatzweise zwei Tage Zwangshaft. Hiergegen wehrte sich der Arbeitgeber. Er habe der Mitarbeiterin nachträglich ein Zeugnis auf Geschäftspapier ausgestellt.

§  Das Urteil: Es bleibt beim Zwangsgeld

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