Es wäre zu schön, wenn Sie durch eine geschickte Vertragsgestaltung gewährleisten könnten, dass ein freier Mitarbeiter sich nicht nachträglich als Ihr Arbeitnehmer erweist, für den Sie Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen müssen. Doch das ist praktisch nicht möglich. Das zeigt das Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg vom 21.1.2026 (L 16 BA 48/23).
