Für die meisten Mitarbeiter behalten Sie Lohnsteuer vom Arbeitsentgelt ein. Diese Steuern melden und zahlen Sie zu bestimmten Terminen an Ihr Betriebsstättenfinanzamt. Das neue Formular für die Lohnsteueranmeldung 2025 wurde am 29.8.2024 vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht (GZ: IV C 5 - S 2533/19/10026 :005).
