Leserfragen

„Versicherungsfrei oder -pflichtig: Was gilt bei Haupt- plus Minijob?“

Leserfragen

Britta Schwalm

21.10.2024 · 1 Min Lesezeit

FRAGE

Eine Mitarbeiterin arbeitet als geringfügig entlohnte Minijobberin mit einem Entgelt von monatlich 538 € bei uns. Sie hat außerdem eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber und will nun noch eine weitere geringfügig entlohnte Beschäftigung aufnehmen. Kann die Tätigkeit bei uns trotzdem als versicherungsfreier (in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) Minijob weiterlaufen? Und müssen wir die Entgelte aus den anderen Tätigkeiten abfragen?

ANTWORT



Nein. Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung kann im Nebenjob zusätzlich eine geringfügig entlohnte Beschäftigung versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung (auf Antrag außerdem in der Rentenversicherung) ausgeübt werden. Jede weitere aufgenommene geringfügig entlohnte Beschäftigung wird mit der Hauptbeschäftigung in den Zweigen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zusammengerechnet. Nach Ihrer Schilderung ist die bei Ihnen ausgeübte geringfügig entlohnte Beschäftigung der zeitlich „erste“ Neben-Minijob.



Beschäftigung bei Ihnen bleibt Minijob



Sie können die geringfügig entlohnte Tätigkeit in Ihrem Unternehmen also weiterhin als geringfügig entlohnte Beschäftigung abrechnen. Neben dieser ersten geringfügig entlohnten Beschäftigung müssen alle anderen Nebentätigkeiten als sozialversicherungspflichtig abgerechnet werden. Beitragsgruppe ist die „1101“. Eine Abfrage der Verdienste bei anderen Arbeitgebern brauchen Sie in dieser Konstellation nicht vorzunehmen.









Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‘Lohn & Gehalt aktuell’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von

  • leicht verständlicher Aufbereitung von aktuellen Urteilen und Gesetzesänderungen, inkl. praktischen Handlungsempfehlungen
  • Tipps und Impulsen aus der Praxis für die Praxis rund um die Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie das Sozialversicherungsrecht
  • rechtssicheren Hilfsmitteln wie Checklisten, Übersichten und Musterschreiben für den direkten Einsatz