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Kalkulieren Sie schon jetzt mit den Beitragsbemessungs- und Jahresarbeitsentgeltgrenzen für 2025

Mitte September 2024 wurden die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) und weitere Rechengrößen für 2025 veröffentlicht. Die neuen Zahlen sind für Sie und die Mitarbeiter Ihres Unternehmens spannend: Die Werte entscheiden beispielsweise darüber, wie hoch die Beitragsbelastung für Besserverdienende im kommenden Jahr ausfallen wird. Auch wer aus der Belegschaft privat versichert bleiben kann und wer automatisch versicherungspflichtig wird, können Sie anhand der vorläufigen Werte feststellen und die entsprechenden Weichen stellen. Prüfen Sie anhand des folgenden Beitrags, wie sich die neuen Zahlen auf Ihre Entgeltabrechnung auswirken. Und vor allem: Informieren Sie die betroffenen Mitarbeiter rechtzeitig.

Britta Schwalm

21.10.2024 · 4 Min Lesezeit

Leider überbringen Sie den Mitarbeitern Ihres Unternehmens im Zusammenhang mit der Beitragsberechnung ab 2025 vor allem schlechte Nachrichten: Im Jahr 2025 werden die Beitragsbemessungsgrenzen erheblich ansteigen. Damit steigt die Belastung für besserverdienende Mitarbeiter – ebenso wie für Ihr Unternehmen. Die Jahresarbeitsentgeltgrenzen werden ebenfalls angehoben. Das bedeutet: Einige Beschäftigte, die bisher privat oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, werden zum Jahreswechsel wieder versicherungspflichtig. Für diese Beschäftigten ist es besonders wichtig, rechtzeitig von Ihnen informiert zu werden. Rechnen Sie deshalb anhand der neuen Größen jetzt schon einmal nach.

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