Leider überbringen Sie den Mitarbeitern Ihres Unternehmens im Zusammenhang mit der Beitragsberechnung ab 2025 vor allem schlechte Nachrichten: Im Jahr 2025 werden die Beitragsbemessungsgrenzen erheblich ansteigen. Damit steigt die Belastung für besserverdienende Mitarbeiter – ebenso wie für Ihr Unternehmen. Die Jahresarbeitsentgeltgrenzen werden ebenfalls angehoben. Das bedeutet: Einige Beschäftigte, die bisher privat oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, werden zum Jahreswechsel wieder versicherungspflichtig. Für diese Beschäftigten ist es besonders wichtig, rechtzeitig von Ihnen informiert zu werden. Rechnen Sie deshalb anhand der neuen Größen jetzt schon einmal nach.
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