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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Diese zusätzlichen Informationen erhalten Sie ab 1.1.2025

Mittlerweile ist sie verpflichtend für alle: die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU. Nach wie vor sind zahlreiche Umstellungen und Weiterentwicklungen erforderlich. Zum 1.1.2025 sind weitere Neuerungen geplant. Lesen Sie hier, welche Rückmeldungen Sie ab dem kommenden Jahr erhalten.

Britta Schwalm

21.10.2024 · 6 Min Lesezeit

Den Nachweis für die Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters rufen Sie über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm beim Kommunikationsserver der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Kommunikationsserver) ab. Die Krankenkasse des jeweiligen Mitarbeiters prüft, ob ihr AU-Daten vorliegen, und meldet diese an Sie zurück. Das ist in erster Linie der Fall, wenn der Beschäftigte arbeitsunfähig krank ist. Krankenhausaufenthalte oder Fehlzeiten wegen einer Rehabilitation können bisher noch nicht zurückgemeldet werden.

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