Den Nachweis für die Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters rufen Sie über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm beim Kommunikationsserver der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Kommunikationsserver) ab. Die Krankenkasse des jeweiligen Mitarbeiters prüft, ob ihr AU-Daten vorliegen, und meldet diese an Sie zurück. Das ist in erster Linie der Fall, wenn der Beschäftigte arbeitsunfähig krank ist. Krankenhausaufenthalte oder Fehlzeiten wegen einer Rehabilitation können bisher noch nicht zurückgemeldet werden.
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