Wenn es ums Geld geht, hört die Freundschaft auf. Das gilt auch im Arbeitsleben, wenn sich einzelne Mitarbeiter unterbezahlt fühlen. Spricht sich herum, dass Kollegen mehr verdienen, steigt der Blutdruck. Doch eine unterschiedliche Bezahlung ist nicht ungewöhnlich und beruht zumeist auf sachlichen Gründen. Schwierig wird es aber vor dem Arbeitsgericht, wenn Sie für die unterschiedliche Vergütung keine Argumente vorlegen können. Das gilt insbesondere beim Vergleich zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
