Kündigung
Arbeitgeber kündigt wegen zukünftiger Bedarfsplanung
Der Abbau von Arbeitsplätzen gehört ganz sicher nicht zu den Lieblingsbeschäftigungen der meisten Arbeitgeber. Schließlich geht damit
neben der Überbringung der unangenehmen Nachricht auch oftmals ein Umsatzverlust für das Unternehmen selbst einher. In manchen Fällen ist dies jedoch leider unumgänglich. Im nachfolgenden Fall wollte sich die Arbeitnehmerin mit der Behauptung retten, der Arbeitgeber müsse einfach nur erfolgreicher in seinem Geschäftsfeld sein. Das half ihr letztendlich nicht weiter.
Burkhard Boemke
13.11.2024
·
2 Min Lesezeit
Der Fall:
Eine Arbeitnehmerin war seit dem Jahr 2017 in einem Personalvermittlungsunternehmen im Recruiting beschäftigt. Im April 2023 waren neben ihr 4 Mitarbeiter in der Verwaltung und 28 weitere Mitarbeiter im gewerblichen Bereich tätig. Die 28 gewerblichen Mitarbeiter wurden an verschiedene Unternehmen verliehen.
Der Arbeitgeber hatte seit dem Jahr 2020 einen Umsatzrückgang zu verzeichnen. Während die Anzahl der überlassenen Personen im Jahr 2017 monatlich durchschnittlich noch 87 betrug, waren es im Dezember 2022 nur noch 28. Deshalb fasste der Arbeitgeber den Entschluss, die Stelle der Arbeitnehmerin einzusparen und die Tätigkeiten zusätzlich deren Vorgesetztem zuzuweisen. Nach einer Sozialauswahl mit den weiteren 4 Verwaltungsmitarbeitern kündigte er das Arbeitsverhältnis mit der Arbeitnehmerin.
Die Arbeitnehmerin wehrte sich insbesondere damit, dass die Kunden des Arbeitgebers seit Jahren konstant monatlich durchschnittlich etwa 40 Vakanzen meldeten und davon stets etwa 20 Vakanzen offenblieben. Würde der Arbeitgeber also für diese 20 Stellen Leiharbeitnehmer finden und einstellen, könne sich die Anzahl der beschäftigten Leiharbeitnehmer auf einen Schlag fast verdoppeln. Der Grund für den Rückgang der Anzahl der bei dem Arbeitgeber beschäftigten Leiharbeitnehmer liege allein darin, dass der Arbeitgeber keine weiteren Leiharbeitnehmer erfolgreich habe rekrutieren können. Ihre Stelle müsse daher nicht wegfallen.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‘Arbeitsrecht kompakt’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von
- leicht verständlicher Aufbereitung von aktuellen Urteilen und Gesetzesänderungen, inkl. praktischen Handlungsempfehlungen
- Tipps aus den Bereichen Arbeitsrecht und Personalwesen
- rechtssicheren Arbeitshilfen wie Checklisten, Übersichten und Musterschreiben zur sofortigen Verwendung