Am 14.02.2025 hat nach dem Bundestag auch der Bundesrat dem sogenannten Mutterschutzanpassungsgesetz zugestimmt. Danach gelten die Mutterschutzfristen ab dem 01.06.2025 nun auch bei Fehlgeburten. Das bedeutet, auch Frauen mit Fehlgeburten haben ab
diesem Zeitpunkt unter Umständen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Die neuen Regelungen gingen vor allem auf eine Initiative des Bundesrats Mitte 2024 zurück.
