Leserfrage

„Arbeitszeugnisse müssen regelmäßig im Fließtext erfolgen“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.
close up. young people ask questions at the youth forum.

Burkhard Boemke

24.03.2025 · 2 Min Lesezeit

FRAGE:

Sehr geehrter Herr Prof. Boemke,

als langjähriger zufriedener Kunde von „Arbeitsrecht kompakt“ habe ich heute einmal eine Frage zur Formulierung eines Arbeitszeugnisses.

Ich hatte seit 2010 einen Heizungsmonteur bei mir beschäftigt, dessen Arbeitsverhältnis Ende vergangenen Februars endete. Nun geht es ihm vor allem um ein Arbeitszeugnis. Mit der ersten Fassung von mir war er nicht einverstanden. Dabei habe ich die Leistungs- und Verhaltensbeurteilung tabellarisch nach Stichworten (z. B. Arbeitsqualität, Entwicklung, Tempo, Pünktlichkeit, Verhalten gegenüber Vorgesetzten etc.) dargestellt und jeweils mit einer Art „Schulnote“, wie „befriedigend“ oder „gut“, bewertet. Der Arbeitnehmer meinte nun, dass das unüblich sei und einen negativen Eindruck erwecke. Stimmt das und wie wäre es denn richtig? Ich schreibe nur sehr selten mal ein Arbeitszeugnis.

ANTWORT:

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