Wie können Sie Ihren Mitarbeitern wichtige Schreiben wie die Kündigung oder die Einladung zum BEM nachweisbar zustellen? Diese Frage stellt sich für Sie als Arbeitgeber immer dann, wenn der betreffende Mitarbeiter etwa krankheitsbedingt nicht zur Arbeit kommt. Erst im Mai hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass das Einwurf-Einschreiben keinen Anscheinsbeweis für die Zustellung begründet und damit ungeeignet ist (BAG, 7.5.2026, 2 AZR 184/25). Doch diese Rechtsprechung ist schon wieder überholt.

