Arbeitsrecht

So gehen Sie rechtssicher mit der (eventuellen) Schwerbehinderung eines Mitarbeiters oder Bewerbers um

Fragen Sie keinen Bewerber, ob er schwerbehindert ist Andernfalls könnten abgelehnte Bewerber die Frage als Indiz für eine Benachteiligung wegen ihrer Schwerbehinderung werten.
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Hildegard Gemünden

24.08.2026 · 1 Min Lesezeit

Außerdem ist die Frage unzulässig und darf daher wahrheitswidrig beantwortet werden. Solange ein schwerbehinderter Mitarbeiter
seine Schwerbehinderung nicht offenbart, kann er hieraus keine Rechte ableiten – z. B. auf Zusatzurlaub für Schwerbehinderte
oder Freistellung von Mehrarbeit.

Meine Empfehlung:

Fragen Sie nach Behinderungen und Erkrankungen, die die Eignung des Bewerbers für die vorgesehene Tätigkeit einschränken

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