Kürzen Sie den Urlaub nicht eigenmächtig, …
Sie müssten sonst damit rechnen, dass Ihr Mitarbeiter später den gekürzten Urlaub bzw. eine entsprechende Urlaubsabgeltung gerichtlich einfordert und Recht bekäme. Sofern der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen (= 20 Arbeitstage bei einer Fünftagewoche) nicht unterschritten wird, können Sie mit Ihrem Mitarbeiter jedoch die Anrechnung der Fehltage auf seinen Urlaub vereinbaren. Holen Sie hierzu seine ausdrückliche Zustimmung ein, und zwar aus Beweisgründen zumindest in Textform, z. B. per E-Mail. Die Erklärung nehmen Sie dann zur Personalakte.
… aber Sie müssen die Fehltage nicht bezahlen
Wenn eine Urlaubsanrechnung nicht in Betracht kommt, kürzen Sie also das Monatsgehalt Ihres Mitarbeiters anteilig für jeden Fehltag. Außerdem sollten Sie Ihren Mitarbeiter abmahnen, um künftigen Unzuverlässigkeiten entgegenzuwirken und im Wiederholungsfall kündigen zu können.
