Immer wieder landen Streitigkeiten um die Rückgabe von auch zur privaten Nutzung überlassenen Dienstwagen vor Gericht. Tatsächlich ist die private Nutzung ein Teil der Vergütung, den Sie nicht ohne Weiteres widerrufen können. Der folgende Fall zeigt, wie Sie den Widerruf
rechtssicher gewährleisten, ohne eine Entschädigung zahlen zu müssen (Bundesarbeitsgericht (BAG), 12.2.2025, 5 AZR 171/24).
