Arbeitsrecht
BAG: Unter diesen Voraussetzungen dürfen Sie einen Dienstwagen ohne Entschädigung zurückfordern
Immer wieder landen Streitigkeiten um die Rückgabe von auch zur privaten Nutzung überlassenen Dienstwagen vor Gericht. Tatsächlich ist die private Nutzung ein Teil der Vergütung, den Sie nicht ohne Weiteres widerrufen können. Der folgende Fall zeigt, wie Sie den Widerruf
rechtssicher gewährleisten, ohne eine Entschädigung zahlen zu müssen (Bundesarbeitsgericht (BAG), 12.2.2025, 5 AZR 171/24).
Hildegard Gemünden
05.05.2025
·
2 Min Lesezeit
Der Fall: Widerruf des Dienstwagens nach Freistellung von der Arbeit
Dem kaufmännischen Leiter eines Seniorenzentrums mit einem Bruttomonatsgehalt von rund 10.000 € stand laut Arbeitsvertrag zusätzlich ein auch privat zu nutzendes Dienstfahrzeug der Mittelklasse zu. Die private Nutzung schlug in den Gehaltsabrechnungen nach der 1-%-Regel mit 457 € brutto monatlich zu Buche.
Der Arbeitsvertrag enthielt außerdem eine Widerrufsklausel, wonach der Arbeitgeber die private Nutzung ohne Entschädigung unter anderem dann widerrufen durfte, „wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt ist und der Arbeitgeber den Mitarbeiter berechtigt von seiner Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt oder suspendiert hat“.
Weil der Arbeitsplatz des Mitarbeiters infolge einer betrieblichen Umstrukturierung wegfiel, erhielt der Mitarbeiter am 8.5.2023 die betriebsbedingte Kündigung zum 31.8.2023. Der Arbeitgeber stellte ihn gleichzeitig unwiderruflich von der Arbeit frei und verlangte die Rückgabe des Dienstwagens zum 24.5.2023. Der Mitarbeiter kam dieser Aufforderung am 23.5.2023 nach. Allerdings verlangte er nun eine Nutzungsausfallentschädigung für den Entzug des Dienstwagens, und zwar je 457 € für Juni, Juli und August 2023 sowie anteilig 137,10 € für Mai 2023.
§ Das Urteil: Die Widerrufsklausel im Arbeitsvertrag ist wirksam …
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