Viele Beschäftigte können nicht direkt mit ihrer Tätigkeit starten, nachdem sie im Unternehmen angekommen sind. Oder sie können nach der Arbeit nicht sofort nach Hause gehen, weil sie zu stark verschmutzt sind. Solche Mitarbeiter müssen sich umziehen oder bestimmte Hygienemaßnahmen durchführen – und das kostet Zeit. Immer wieder stellt sich die Frage, ob diese Vor- oder Nachbereitungen Arbeitszeit sind, die Entgeltabrechner als vergütungspflichtig werten müssen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte einen Fall zu verhandeln, in dem ein Mechaniker, der nach der Arbeit duschen musste, dies als Arbeitszeit vergütet haben wollte (Urteil vom 23.4.2024, Az. 5 AZR 212/23, veröffentlicht am 16.8.2024).
