Bis zum 31.12.2024 haben Sie für die Renten- und Arbeitslosenversicherung mit einer Beitragsbemessungsgrenze Ost und einer Beitragsbemessungsgrenze West gearbeitet. Das Gleiche galt für die Bezugsgrößen. Seit dem 1.1.2025 war damit endgültig Schluss. Die sogenannte Rechtskreistrennung wurde aufgehoben. Das bedeutet: Für das gesamte Bundesgebiet gelten einheitliche Beitragsbemessungsgrenzen sowie Bezugsgrößen. Allerdings mussten Sie bei den Beitragsnachweisen weiterhin nach Ost und West unterscheiden. Damit ist nach einem aktuellen Besprechungsergebnis der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger (vom 21.5.2025) ab dem 1.1.2026 ebenfalls Schluss.
