Lohn & Gehalt aktuell 01.09.2025

KW 35-36 | 2025

Top-Thema:
Mehr für Minijobber: Warum Sie schon vor dem nächsten Jahreswechsel die richtigen Weichen stellen sollten

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Warum die Rechtskreistrennung ab 1.1.2026 auch in Beitragsnachweisen nicht mehr nötig ist
Bis zum 31.12.2024 haben Sie für die Renten- und Arbeitslosenversicherung mit einer Beitragsbemessungsgrenze Ost und einer Beitragsbemessungsgrenze West gearbeitet. Das Gleiche galt für die Bezugsgrößen. Seit dem 1.1.2025 war damit endgültig Schluss. Die sogenannte Rechtskreistrennung wurde aufgehoben. Das bedeutet: Für das gesamte Bundesgebiet gelten einheitliche Beitragsbemessungsgrenzen sowie Bezugsgrößen. Allerdings mussten Sie bei den Beitragsnachweisen weiterhin nach Ost und West unterscheiden. Damit ist nach einem aktuellen Besprechungsergebnis der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger (vom 21.5.2025) ab dem 1.1.2026 ebenfalls Schluss.
Aktuelles
Vorsicht: Nur die Rentenversicherung ist für diese Statusentscheidung zuständig
Angestellter Geschäftsführer oder Unternehmer? Klärt die Deutsche Rentenversicherung Bund diese Frage für Ihr Unternehmen, können Sie sich darauf verlassen. Anders ist das aber, wenn die Einzugsstelle darüber entscheidet. Entsprechende Beurteilungen haben keinen Bestand. Das zeigt ein gerade veröffentlichtes Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg (LSG, Urteil vom 27.2.2024, Az. L 11 KR 582/22, veröffentlicht am 9.7.2025).
Aktuelles
Künstlersozialabgabe: Übersehen Sie die neue Bagatellgrenze nicht, wenn Sie die Abgabepflicht prüfen
Bis spätestens 31.3.2026 melden Sie wieder die Honorare an die Künstlersozialkasse (KSK), die Ihr Unternehmen im Vorjahr an freie Künstler und Publizisten gezahlt hat. Wissen Sie nicht genau, ob Ihr Unternehmen überhaupt abgabe- und meldepflichtig ist? Das hängt unter anderem davon ab, ob die gezahlten Honorare die Bagatellgrenze von aktuell 700 € übersteigen. Diese Grenze wird zum 1.1.2026 angehoben. Für das aktuelle Meldejahr rechnen Sie aber noch mit der 700-€-Grenze. Das Folgende dürfen Sie keinesfalls übersehen.
Aktuelles
Eine Lohnsteueraußenprüfung steht an? So bereiten Sie sich nach neuesten Vorgaben optimal vor
Demnächst könnte es wieder so weit sein: Die Finanzverwaltung kündigt sich zu einer Lohnsteueraußenprüfung an. Ihre Vorbereitungen entscheiden darüber, wie die Prüfung verläuft und wie lange sie dauert. Der Prüfer kann sich zügig durcharbeiten, wenn er alle Informationen geordnet vorfindet, die Sie ihm vorlegen müssen. Entscheidend dabei ist das Wörtchen „müssen“: Informationen, die Sie nicht zur Verfügung stellen müssen, sollten Sie dem Prüfer keinesfalls bereitstellen. Die Rahmenbedingungen hierfür liefern die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD). Sie wurden überarbeitet und sind in der aktuellen Form seit 14.7.2025 anzuwenden (GZ: IV D 2 - S 0316/00128/005/088, DOK: COO.7005.100.2.12452742). Lesen Sie, wie Sie die Vorlaufzeit vor einer Lohnsteueraußenprüfung optimal nutzen.
Gesundheitsdaten: Wie Sie sensible Informationen, mit denen Sie arbeiten, rechtskonform absichern
Sie arbeiten mit besonders vielen Daten von Beschäftigten, vor allem mit Angaben zu Arbeitsunfähigkeiten, Fortsetzungserkrankungen etc. Dabei handelt es sich um sensible Informationen, die gesetzlich besonders geschützt sind. Die Vorschriften zur Sicherung dieser Daten sollten Sie genau kennen. Verstöße dagegen ziehen Sanktionen nach sich und werfen ein schlechtes Licht auf Ihr Unternehmen. Die Landesdatenschutzbeauftragte in Nordrhein-Westfalen (LDSB NRW) hat kürzlich eine Pressemitteilung (vom 17.7.2025) veröffentlicht, die Arbeitgebern und anderen Verantwortlichen eine Hilfe beim Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten von Mitarbeitern liefern soll. Lesen Sie hier, worauf Sie besonders achten sollten.