Bis zum 31.12.2024 haben Sie im Bereich der Sozialversicherung – je nachdem, wo Ihr Unternehmen seinen Sitz hat – mit unterschiedlichen Rechengrößen Ost und West gearbeitet. Für die Unterscheidung mussten Sie die Meldungen für die Rentenversicherung entsprechend kennzeichnen. Die Berechnungsgrößen wurden bis zum 31.12.2024 endgültig angeglichen. Für ab dem 1.1.2025 erworbene Rentenanwartschaften gilt einheitliches Recht.
Achtung Beitragsnachweise
Im Beitragsnachweis-Datensatz geben Sie noch bis 31.12.2025 jeweils den Rechtskreis an, für den die Beiträge bestimmt sind. Weisen Sie Beiträge sowohl für Beschäftigte in den alten Bundesländern (einschließlich West-Berlin) als auch für Beschäftigte in den neuen Bundesländern (einschließlich Ost-Berlin) nach, müssen Sie für die Rechtskreise „West“ und „Ost“ separate Beitragsnachweis-Datensätze erstellen.
