Lohn & Gehalt aktuell 17.03.2025

KW 11-12 | 2025

Top-Thema:
Das sind die neuen Regelungen für Ihren Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale seit 1.1.2025

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Das neue Verzeichnis allgemeinverbindlicher Tarifverträge ist da: Vermeiden Sie Nachzahlungen
Plötzlich könnte Ihr Unternehmen verpflichtet sein, seine Mitarbeiter nach einem Tarifvertrag zu bezahlen, Urlaub zu gewähren oder Sonderzahlungen zu leisten. Möglich ist das über allgemein verbindliche Tarifverträge. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 1.1.2025 ein aktualisiertes Verzeichnis allgemein verbindlicher Tarifverträge veröffentlicht. Dieses Verzeichnis sollten Sie auf Neuzugänge und deren Relevanz für Ihr Unternehmen hin überprüfen.
Aktuelles
„Phantomlohn“: Prüfen Sie Ihre Branchenlohnuntergrenze!
Zum 1.1.2025 ist der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 € pro Stunde gestiegen. Gilt für Ihr Unternehmen aber ein Branchenmindestlohn, richten Sie sich ausschließlich nach diesem. In den vergangenen Wochen und Monaten wurden die Lohnuntergrenzen in mehreren Branchen angehoben. Weitere Anhebungen werden in den nächsten Monaten folgen. In der Übersicht erfahren Sie, was momentan gilt.
Aktuelles
So radeln die Mitarbeiter Ihres Unternehmens auf Firmenfahrrädern nebenkostenfrei in den Frühling
Der Frühling kommt und die ersten Mitarbeiter nutzen für den Weg zur Arbeit wieder das Fahrrad. Die Nutzung dieses Verkehrsmittels durch Beschäftigte kann Ihr Unternehmen unterstützen – zum Beispiel durch die Abgabe von Firmenfahrrädern, die auch privat genutzt werden dürfen. Sie als Entgeltabrechner sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen und die Beschäftigten dabei Steuern und Beiträge sparen.
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Das sind die neuen Regelungen für Ihren Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale seit 1.1.2025
Das Finanzamt bildet die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) und teilt diese dem Bundeszentralamt für Steuern mit. Benötigen Sie für den Lohnsteuerabzug ELStAM, stellt Ihnen das Bundeszentralamt für Steuern diese zum Abruf bereit. Die Finanzverwaltung hat das ELStAM-Schreiben überarbeitet und neu bekannt gegeben (IV C 5 - S 2363/19/10007 :004 DOK 2024/1101857). Die Regelungen gelten seit dem 1.1.2025. Lesen Sie hier, was für Ihre Arbeit besonders wichtig ist.
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Digitale Lohnabrechnung: Das sind Ihre Rechte, wenn sich die Belegschaft querstellt
Nach § 108 Gewerbeordnung (GewO) ist Ihr Unternehmen wie alle Arbeitgeber verpflichtet, Mitarbeitern mit jeder Entgeltzahlung eine Abrechnung in Textform zu „erteilen“. Doch was bedeutet „erteilen“? Das Bereitstellen in einem passwortgeschützten digitalen Mitarbeiterpostfach kann hierfür ausreichen. Das stellt das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem aktuellen Urteil klar (vom 28.1.2025, Az. 9 AZR 48/24).
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Neue Veröffentlichung des Bundesfinanzministeriums: Mit diesen Zahlen rund um die Lohnsteuer arbeiten Sie 2025
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 29.1.2025 eine neue Version des amtlichen Lohnsteuer-Handbuchs mit allen Zahlen rund um die Lohnsteuer 2025 veröffentlicht. Die wichtigsten Zahlen finden Sie in der folgenden Übersicht. Damit haben Sie alle lohnsteuerlichen Grenzen, Freibeträge und Pauschalsätze, die Sie in der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung für die korrekte Ermittlung und den Abzug der Lohnsteuer 2025 brauchen, auf einen Blick zur Hand. Eine vollständige Tabelle können Sie sich auch in unserem Downloadbereich herunterladen.
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  • Zahlen rund um die Lohnsteuer 2025